Antworten auf die 12 häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich.
Die digitale Vignette können Sie auf folgenden Wegen erwerben: direkt auf der offiziellen Website der ASFINAG (asfinag.at), über die ASFINAG-App (iOS und Android), an Tankstellen (A1, OMV, BP, Shell, Jet u.a.), in Trafiken (Tabak-Trafiken), beim ÖAMTC und ARBÖ sowie an ausgewählten Bankfilialen. Achten Sie darauf, ausschließlich offizielle Verkaufsstellen zu nutzen, da es im Internet Angebote von nicht autorisierten Anbietern gibt.
Nach dem Online-Kauf oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle wird die digitale Vignette erst nach einer Wartezeit von 18 Stunden im ASFINAG-System aktiviert. Diese Regelung dient dem Schutz vor Missbrauch (z.B. Kauf nach einer Kontrolle). Planen Sie Ihre Reise daher so, dass Sie die Vignette mindestens einen Tag vor der ersten Fahrt auf einer mautpflichtigen Straße kaufen.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen ist eine Verwaltungsübertretung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz. Die Kontrolle erfolgt automatisch über Kennzeichenlesegeräte an Kontrollstellen. Bei einer Beanstandung haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzmaut von 120 € sofort zu bezahlen. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, droht ein Strafverfahren mit Strafen von bis zu 3.000 €. Ausländische Fahrzeughalter können an der Grenze zur Zahlung aufgefordert werden.
Nein. Die digitale Vignette ist ausschließlich an das bei der Registrierung angegebene Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei einem Kennzeichenwechsel (z.B. bei Neuzulassung, Umzug in ein anderes Bundesland) muss eine neue Vignette für das neue Kennzeichen erworben werden. Eine Erstattung der alten Vignette ist nicht möglich.
Die Jahresvignette ist nicht exakt 12 Monate gültig, sondern gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also insgesamt 14 Monate. Das bedeutet: Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026. Sie können die Jahresvignette 2025 also bereits ab dem 1. Dezember 2024 kaufen und nutzen.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Für Deutschland gibt es keine Vignettenpflicht für PKW. Die Schweiz hat eine eigene Vignettenpflicht (Autobahnvignette, aktuell 40 CHF pro Jahr). Für die Nutzung der deutschen oder schweizerischen Autobahnen benötigen Sie separate Dokumente oder Vignetten.
Ja. Jedes Fahrzeug, das auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen fährt, benötigt eine gültige Vignette – unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeugs. Die Vignette wird auf das ausländische Kennzeichen registriert. Kaufen Sie die Vignette mindestens 18 Stunden vor der Einreise auf eine mautpflichtige Straße.
Nein. Elektrofahrzeuge sind in Österreich nicht von der Vignettenpflicht befreit. Sie benötigen dieselbe Vignette wie vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Es gibt keine Sonderregelung für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge bezüglich der Straßenmaut.
Grundsätzlich ist eine Erstattung nach dem Kauf nicht möglich. In Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesener Kauffehler, Doppelkauf) kann eine Kulanzlösung bei der ASFINAG beantragt werden. Wenden Sie sich dazu direkt an den ASFINAG-Kundendienst. Mehr zu Beschwerden und Hinweisen →
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Für bestimmte Strecken (Tunnel, Bergpässe) wird jedoch eine zusätzliche Sondermaut erhoben, die separat zu entrichten ist. Bekannte Sondermautstrecken sind: Brenner Autobahn (A13), Tauernautobahn (A10), Arlbergtunnel, Bosrucktunnel (A9), Gleinalm-Tunnel (A9) und Karawankentunnel (A11). Mehr zu Sondermautstrecken →
Sie können die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette jederzeit auf der ASFINAG-Website unter dem Menüpunkt "Vignettenabfrage" überprüfen. Geben Sie dazu das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein. Die Abfrage ist kostenlos und zeigt Ihnen, ob eine gültige Vignette für das Kennzeichen registriert ist.
Wenn Sie die Vignette mit einem falschen Kennzeichen gekauft haben, wenden Sie sich sofort an den Kundendienst der ASFINAG oder an die Verkaufsstelle, bei der Sie die Vignette erworben haben. In vielen Fällen kann eine Korrektur innerhalb kurzer Zeit vorgenommen werden. Bewahren Sie die Kaufbestätigung auf, da diese für die Korrektur benötigt wird. Kontakt aufnehmen →
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